Ich möchte mich noch einmal auf meinen Text „Gotteslästerung! Werteverfall oder Werwandel?“ beziehen, in dem ich Beckstein einen Denkfehler vorgeworfen habe. Er hat von persönlichen Wertvorstellungen in der deskriptiven Ebene der Werveränderung gesprochen.

Ich muss meinen Text aber dahingehend erweitern, dass auch mir ein Kategorienfehler derselben Sorte unterlaufen ist, bzw. ich ihn nicht entdeckt habe in der Aussage von Beck. Ich danke Michael, mich darauf aufmerksam gemacht zu haben.

In diesem Text will ich kurz den Fehler beschreiben und meine Annahme in sofern rechtfertigen, dass ich die Position Becks in derselben Kategorie, also ohne Fehler zu verteidigen suche.

Beck meint sich in der deskriptiven Ebene zu befinden, der soziologisch beschreibenden Ebene, wenn er über den Wert Gott, bzw. Gotteslästerung spricht. Er meint, weil dieser Wert ein nicht mehr aktueller ist in der heutigen „aufgeklärten“ modernen Welt, weil er nicht mehr wichtig ist, soll er auch nicht mehr im Gesetze stehen. Damit unterläuft ihm aber ein naturalistischer Fehlschluss, vom deskriptiven „es ist so“ auf ein normatives „es soll so sein“ zu schließen. Den Begriff „naturalistic fallacy“ prägte George Edward Moore in seinem Werk „Principia Ethica“.
Beck bemerkt nicht, dass seine Forderung zur Abschaffung des Blasphemieparagraphen eine normative Forderung ist. Aus „sein“ kann nicht ohne einen Kategorienfehler auf „sollen“ geschlossen werden. Aber genau das tut er.

Dieser Fehlschluss ist mir nicht aufgefallen, weil ich eine Argumentation im Kopf hatte, die eben nicht die Kategorie wechselt, sondern im deskriptiven bleibt und somit Beckstein den Kategorienfehler begeht. Diese will ich kurz schildern.

Würde man sagen, die Bundesrepublik ist ein Staat, in dem Kirche und Staat getrennt sind, im Artikel 4 des Grundgesetzes verankert ist, dass „Die Freiheit der Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“, dann könnte man diese deskriptive Annahm in sofern an ein sollen binden, in dem man wie folgt argumentiert:

1. Das Gesetz der Blasphemie diskriminiert den Atheisten. Deskriptiv
2. Wenn die BRD dem Grundsatz in Artikel 4 folgen will sollte sie den Gotteslästerungsparagraphen löschen. Ebenfalls deskriptiv

Das sollen, die Normativität entsteht hierbei nicht aus persönlichen Anschauungen, sondern aus dem Grundgesetz der BRD, dem auch Beckstein verpflichtet ist. Beck könnte also vollkommen deskriptiv argumentieren, den Sollensanspruch verlagern und dem Grundgesetz zuschreiben, dem auch Beckstein zustimmt. Dann werden sich die beiden auch austauschen können. Es müsste z.B. geklärt werden ob es wirklich diskriminierend ist, oder in welche Weise diese Ausgeräumt werden könnte ohne die Blasphemie aus dem Gesetz zu streichen etc.

Ob diese Argumentation richtig ist, will ich nicht beurteilen, ob wirklich Blasphemie eine Diskriminierung darstellt, will ich auch nicht beurteilen. Ich wollte nur aufzeigen, welche Fehler ganz schnell bei Äußerungen solcher Art entstehen können. Kategorienfehler.

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