…und sieht sich plötzlich und sicher unerwarteter Gegenwehr ausgesetzt, denn wie ich bei Pixelfolk lesen konnte will der BörseVZ-Initiator Ralf Müller nicht klein bei geben sondern strebt eine Feststellungsklage an. D.h. er möchte von einem Gericht klären lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist, oder nicht. Müller hat zudem angekündigt, notfalls alle Instanzen anzurufen, um sich gegen die Abmahnung zu wehren.

Anders also als die eingeknickten ErstiVZ, Abitur-VZ, FußballerVZ, PokerVZ, BewerberVZ, RotlichtVZ, MatheVZ, DogVZ, SchulfreundeVZ und InsiderVZ soll jetzt gerichtlich geklärt werden, ob VZ als Marke fungieren kann und somit schützenswert ist. Meinem Empfinden nach ist es das natürlich nicht, wo kämen wir denn dahin, wenn man auf einmal so banale Begriffe wie Verzeichnis und ihre Abkürzungen markenrechtlich von der Gemeinnutzung ausschließen lassen könnten. Sprache ade hieße es dann wohl. Und erst eine Lizenz zu kaufen, um auch mal was schreiben zu dürfen, will ich nicht, kann auch die Gesellschaft nicht wollen. Auch wenn man natürlich sagen muss, dass niemand wohl auf die Idee gekommen wäre seine Seite mit irgendwas + VZ zu übertiteln, wenn StudiVZ nicht als Leuchtturm fungiert hätte.

Dann stellt sich aber die Frage, inwieweit die Gesellschaft dann nicht ein Recht auf genau so eine Bezeichnung hat, wenn eben der Begriff Social Network nicht bekannt, bzw. unter eben diesem Zeichen irgendwas + VZ fungiert. Wenn das nämlich so ist, dann spricht meiner Meinung nach der Informationsanspruch einer Gesellschaft gegen den Markenanspruch einer Firma.

Es bleibt also spannend. Erst mahnen sie alle VZ ab und dann wird StudiVZ selbst von Facebook abgemahnt. Mal sehen, wer in diesem Kudeelmuddel überlebt. BörseVZ wird sicher der Häckmeck Aufmerksamkeit bringen und das ist für jedes Startup gut. So könnten sie diese Aufmerksamkeit auch nutzen, wenn sie verlieren und einen anderen Namen annehmen müssten.