Das juristische System in Deutschland ist nicht so homogen wie man vielleicht vermuten möchte. Grundrechte verhaken sich ineinander, unweigerlich und dennoch haben wir in der deutschen Verfassung einen Grundsatz der unantastbar ist, Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
Doch selbst dieser Grundgedanke ist nicht einwandfrei anwendbar. Wenn die Würde zweier menschen nicht in Einklang zu bringen ist, gibt es ein Problem. Abtreibung ist so ein Fall. Die Würde des Ungeborenen ist nicht antastbar. Doch die der potentiellen Mutter auch nicht. Eine Krux.
Ich bin ins Grübeln gekommen durch den Artikel „Unheimliche Ahnungen“, der genau diese oben genannte Frage aufwirft. ich will aber nicht in diese inhaltliche Diskussion einsteigen. Auch euch möchte ich bitten, diese Diskussion im genannten Artikel zu führen. Ich will hier kurz auf eine am Ende genannte Aufgabe hinweisen.
„Der technische Fortschritt wird immer mehr Konflikte mit unserem Verständnis von Menschenwürde heraufbeschwören und wir werden uns diesen stellen müssen, wenn wir unser höchstes Gut nicht leichtfertig verstümmeln wollen. Es sind letztlich dann doch eher philosophische als juristische Erörterungen notwendig.“
Das schreibt people in motion und ich habe mir darüber ein paar Gedanken gemacht, die die Vorstellung von Wissenschaft betrifft. Ich denke nicht, dass es Probleme gibt, die speziell eine Wissenschaft betreffen, sondern alle Probleme betreffen alle Wissenschaften.
Die verschiedenen Wissenschaften haben einen unterschiedlichen Blickwinkel auf die selben Probleme. So würde der Philosoph klären wollen, welche Begriffe, von Mensch, Würde, Wert und Leben nötig sind um diese Frage zu klären. Der Mediziner oder Biologe würde versuchen herrauszufinden, ab wann ein Ungeborenes nicht mehr nur ein Zellhaufen ist und der Jurist müsste prfen wo im bestehenden Gesetz angesetzt werden soll/kann um die Frage eindeutig in die Praxis übertragen zu können. Auch der Soziologe hätte viel Arbeit, der Psychologe auch und es wäre absurd einer Wissenschaft die Meinungshoheit zuzusprechen.
Wissenschaft ist ein Ganzes und die Aufsplittungen in die verschiedenen Fakultäten sind praktischer Natur. In der Philosophie und auch in der Soziologie gibt es einen unendlichen Streit darüber, wie man die eigenen Fächer wissenschaftlich machen kann. Dabei wird wissenschaftlich = naturwissenschaftlich gesetzt. Halte ich für falsch ohne jetzt weiter darauf eingehen zu wollen. ich werde nächste Woche ein referat über Popper und die Logik in der Soziologie halten. Die Verschriftlichung wird sich mit diesem Thema genauer beschäftigen und ich werde sie auch hier posten.
Wissenschaft ist eine Problematik und Aufgabe, die von den verschiedenen Fakultäten anders angegangen werden und auch müssen. Wissenschaft ist allerdings kein Rennen um den absoluten Geltungasanspruch, wie es oft erscheint.
Kommentare
Ich kann deiner These bezüglich des Verhältnisses der Wissenschaften zueinander nur zustimmen. Doch bleibt die Rechtswissenschaft eben praxisorientiert, eher das zugrundegelegte Menschenbild verwertend als schaffend. Daher ließ sich an diesem Punkt durchaus ein Ende der juristischen Überlegungen feststellen.
Mir unterläuft in Auseinandersetzungen mit gewissen Blickwinkeln immer wieder der Fehler, diese dann als die bedeutendsten und aussagekräftigsten einzustufen. Da in meinem Irren allerdings keine Kontinuität zugunsten einer der Wissenschaften zu erkennen ist, scheint dies deine These zu untermauern. Dennoch halte ich den Versuch eine Art Rangverhältnis zu erschließen für lohnenswert.